Trennung

Eine Scheidung kann grundsätzlich erst nach Ablauf eines Trennungsjahres beim zuständigen Amtsgericht/Familiengericht eingereicht werden. Bei der Trennung und während der Zeit des Getrenntlebens werden schon häufig die Weichen für eine künftige Scheidung gestellt. In der Trennungszeit sind nach dem Gesetz meist nur vorläufige Regelungen durch das Gericht möglich, wobei jedoch hierdurch auch für die weitere Zukunft schon faktische Entscheidungen, z. B. hinsichtlich Nutzung der Ehewohnung, des Sorgerechts oder der Hausratsteilung getroffen werden.

Erst mit der Scheidung erfolgen dann endgültige Regelungen, entweder einvernehmlich oder durch gerichtliche Entscheidung.

Über folgende Angelegenheiten sollte man sich in der Trennungs- und Scheidungssituation beraten lassen:
- Ehewohnung
- Hausrat
- Unterhalt
- Umgangs-und Sorgerecht
- (gemeinsame) Schulden und deren weitere Bezahlung
- (gemeinsame) Konten und anderweitige Geldanlagen
- (gemeinsame) Versicherungen und deren weitere Notwendigkeit
- (gemeinsame) Immobilie und deren weitere Finanzierbarkeit
- steuerliche Auswirkungen
- einvernehmliche Regelungen, insbesondere zur Vermögensauseinandersetzung und zum Zugewinn
- Scheidungsverfahren einschließlich Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften)
- Kosten einer Trennung/Scheidung
- Eheverträge/Scheidungsvereinbarungen