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VorsorgeAnwalt

Vorsorgeanwalt

„Die Klugheit eines Menschen lässt sich aus der Sorgfalt ermessen, mit der er das Künftige bedenkt“
Georg Christoph Lichtenberg, 1742 – 1799, deutscher Mathematiker und Philosoph
In einem Testament wird der letzte Wille niedergelegt. Bei einer Vorsorgeregelung geht es gewissermaßen um den vorletzten Willen: Hier trifft eine Person heute Anordnungen für den Fall, dass sie später die Fähigkeit zur Äußerung oder Umsetzung ihres Willens verliert.

Mit einer Vorsorgevollmacht übertragen Sie einer oder mehreren Personen Ihres Vertrauens die Vollmacht, für Sie in Vermögens- und/oder Gesundheitsangelegenheiten tätig zu werden. So bestimmen Sie selbst, wer Ihre Betreuung übernehmen soll, wenn Sie nicht mehr selbst für sich sorgen können. Einen durch das Gericht zu bestellenden Betreuer benötigen Sie dann regelmäßig nicht.

Daneben kann eine Patientenverfügung errichtet werden: Darin weisen Sie die Ärzte an, welche Behandlungen Sie wünschen und welche Sie für sich ausschließen. Sie greift ein, wenn Sie ihren Willen hinsichtlich Ihrer ärztlichen Behandlung nicht mehr äußern können.

Eine Vorsorgegestaltung muss auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sein. Hier stellen sich zahlreiche Fragen, wobei sich die Aufzählung beinahe endlos fortsetzen ließe:
Wer soll sich um Ihre Angelegenheiten kümmern? Kommen mehrere Bevollmächtigte in Betracht, eventuell in welcher Rangfolge?
Was ist, wenn ein Bevollmächtigter ausfällt?
Sollen nur die „wichtigen Geschäfte“ geregelt werden?
Was ist, wenn ein Bevollmächtigter die Vollmacht eines anderen widerruft?
Was soll nach Ihrem Tod gelten?
Erhält der Bevollmächtigte eine Vergütung, haftet er bei (groben) Fehlern?
Wie schützt man sich gegen den Missbrauch der Vollmacht?
Welche Auskünfte muss der Bevollmächtigte den Erben erteilen?
Soll das Hausgrundstück verkauft werden, wenn Sie in ein Pflegeheim müssen?
In welchen Situationen soll eine ärztliche Behandlung durchgeführt werden?

Die auftretenden Fragen sind zumeist nicht leicht zu beantworten. Sie sollten jedoch durch Sie bedacht und mit der Vorsorgevollmacht geklärt werden, damit Ihre Vorsorgeregelung später reibungslos funktioniert.

Als VorsorgeAnwalt bin ich auch auf die Gestaltung von Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Vorsorgeverträgen, auf die Übernahme von Bevollmächtigungen und die Vertretung im betreuungsrechtlichen Verfahren zur Durchsetzung Ihres Willens spezialisiert.

Bei allen Fragen zur Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung biete ich Ihnen eine zuverlässige Rechtsberatung und kompetente Vertretung.
Ich bin Mitglied im VorsorgeAnwalt e.V.. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.vorsorgevollmacht-anwalt.de

Erklärvideo Vorsorgevollmacht                                                                                                                                                       Erlärvideo Patientenverfügung