Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Wenn sich Eheleute trennen, gibt es dafür eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen. Anders sieht es jedoch aus, wenn nichteheliche Lebenspartner auseinander gehen. Kommt es dann zu Streitigkeiten, muss in der Regel auf allgemeine Rechtsgrundsätze zurückgegriffen werden. In einem vom Kammergericht Berlin entschiedenen Fall (Urteil vom 8.10.2009) hatte der Mann für den Umbau und Ausbau des Hauses seiner früheren Lebenspartnerin ca. 60.000 € investiert. Diesen Betrag forderte er nach der Trennung zurück. Das Gericht stellte fest, dass wegen wesentlicher Beiträge eines Partners, mit denen ein Vermögenswert von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung des anderen Partners mit geschaffen werde, ein Ausgleichsanspruch in Betracht komme. Die Höhe des Anspruchs ergäbe sich nach einer Abwägung aller Umstände. Zu berücksichtigen seien u. a. die Dauer des Zusammenlebens und der Zweck der Zuwendung. Danach gab das Gericht der Klage in Höhe von knapp 30.000,00 € statt.