Zur Beilegung solcher Auseinandersetzungen ist regelmäßig eine Mediation besonders gut geeignet. Eine Mediation ist der Versuch, mithilfe eines Mediators und gegebenenfalls im Beisein der anwaltlichen Vertreter einen Konflikt einvernehmlich beizulegen. Die Mediation ist freiwillig. Die Beteiligten legen die Themen fest, die sie regeln wollen. Jeder kann den Sachverhalt aus seiner Sicht darstellen. Es können auch Interessen und Vorstellungen erörtert werden, die sich hinter den jeweiligen Positionen verbergen. So sollen gemeinsam Lösungsoptionen erarbeitet und diskutiert werden. Der Mediator fördert das Gespräch, hält sich aber inhaltlich zurück. Eine Mediation kann außergerichtlich oder auch während eines gerichtlichen Verfahrens durchgeführt werden. Der Nutzen der Mediation liegt in der schnellen und kostensparenden Konfliktlösung.
Der Erbschein ist ein durch das Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis über die Erbenstellung. Er weist den Erben als Rechtsnachfolger gegenüber Behörden, Banken oder dem Grundbuchamt aus. Nach einem Erbfall stellt sich oft die Frage, ob ein Erbschein unbedingt benötigt wird, um z. B. Bankkonten des Verstorbenen aufzulösen oder das Grundbuch zu berichtigen. Mit Beschluss vom 5.4.2016 (XI ZR 440/15) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Erbfolge gegenüber einer Bank/Sparkasse grundsätzlich auch durch ein handschriftliches Testament nebst Eröffnungsprotokoll des Amtsgerichts nachgewiesen werden kann. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich aus dem Testament die Erbfolge eindeutig und zweifelsfrei ergibt. Wenn die Bank konkrete Zweifel an der Gültigkeit des Testamentes oder an der Erbfolge habe, könne sie die Vorlage eines Erbscheins verlangen. Im entschiedenen Fall hatten sich die Eheleute wechselseitig eingesetzt und ihre Kinder zu Schlusserben bestimmt. Dies sei hinreichend klar und eindeutig.
Das Erbrecht gehört neben dem Familienrecht zu den emotionalsten Materien im Zivilrecht. Erbrechtliche Streitigkeiten haben oft ihren Ursprung in früheren familiären Spannungen. Es geht nicht nur um die Lösung komplexer Rechtsfragen, sondern auch um die Befriedung zwischenmenschlicher Konflikte.