Erbschein

Der Erbschein ist ein durch das Nachlassgericht ausgestelltes Zeugnis über die Erbenstellung. Er weist den Erben als Rechtsnachfolger gegenüber Behörden, Banken oder dem Grundbuchamt aus. Nach einem Erbfall stellt sich oft die Frage, ob ein Erbschein unbedingt benötigt wird, um z. B. Bankkonten des Verstorbenen aufzulösen oder das Grundbuch zu berichtigen. Mit Beschluss vom 5.4.2016 (XI ZR 440/15) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Erbfolge gegenüber einer Bank/Sparkasse grundsätzlich auch durch ein handschriftliches Testament nebst Eröffnungsprotokoll des Amtsgerichts nachgewiesen werden kann. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich aus dem Testament die Erbfolge eindeutig und zweifelsfrei ergibt. Wenn die Bank konkrete Zweifel an der Gültigkeit des Testamentes oder an der Erbfolge habe, könne sie die Vorlage eines Erbscheins verlangen. Im entschiedenen Fall hatten sich die Eheleute wechselseitig eingesetzt und ihre Kinder zu Schlusserben bestimmt. Dies sei hinreichend klar und eindeutig.