In einer Patientenverfügung regeln Sie, wie Sie im Falle einer schweren Erkrankung oder am Lebensende behandelt werden wollen, welche medizinisch möglichen Behandlungen durchgeführt oder auch unterlassen werden sollen.
Wir helfen Ihnen dabei, eine eindeutige Patientenverfügung zu erstellen. So wird sichergestellt, dass Ihre Wünsche später umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Günther ist Mitglied in VORSORGEANWALT e. V. und darauf spezialisiert, Sie bei der Errichtung einer Patientenverfügung optimal zu beraten.
Der in einer Patientenverfügung niedergelegte Wille ist auch im Sozialrecht zu beachten, wie das Bundessozialgerichts (Urteil vom 4.12.2014 AZ: B 2 U 18/13) entschieden hat: Der Ehemann wurde auf dem Weg nach Hause von der Arbeit von einem Motorrad angefahren und schwer verletzt. Seitdem lag er im Wachkoma. Die Ärzte stellten auch nach 4 Jahren keine Besserung in Aussicht. Daher entschloss sich die Ehefrau in Absprache mit den beiden erwachsenen Söhnen, den vor dem Unfall geäußerten Willen ihres Mannes umzusetzen. Sie durchtrennte die Magensonde, so dass ihr Mann starb. Die gesetzliche Unfallversicherung weigerte sich, ihr die Witwenrente und das Sterbegeld zu zahlen, weil sie den Tod ihres Mannes vorsätzlich herbeigeführt habe. Dagegen klagte die Witwe mit Erfolg: Nach Auffassung des Gerichts sei der Wille des Patienten, keine lebenserhalten Maßnahmen erdulden zu müssen, generell zu beachten. Dieser Wille sei Ausdruck der Menschenwürde. Der insoweit vollzogene Behandlungsabbruch dürfe daher auch im Versicherungsrecht keine negativen Folgen haben. - Fazit: Der durch eine Patientenverfügung gedeckte Wunsch, eine Behandlung nicht fortzusetzen, bindet auch den Sozialversicherungsträger.