Erbrecht

Erbrecht

Ich berate und vertrete Sie in allen Angelegenheiten des Erbrechts.

Ich beschäftige mich mit allen im Erbrecht auftretenden Fallgestaltungen, insbesondere mit der Nachlassauseinandersetzung, dem Pflichtteilsrecht, der Prüfung und Anfechtung von Testamenten, dem Erbscheinsverfahren und der Ermittlung der Erben – auch bei Erbfällen mit Auslandsbezug. Ich berate und unterstütze Sie außerdem bei der Gestaltung von Testamenten und Regelungen zur vorweggenommenen Erbfolge.

Leider gibt es oft unnötigen Streit, weil der letzte Wille nicht richtig formuliert wurde und deshalb die Erbfolge unklar ist. Ich möchte Ihnen helfen, derartige Probleme zu vermeiden und bei der Nachfolgeplanung Ihre individuellen Vorstellungen zu verwirklichen. Ich biete eine Beratung u. a. zu folgenden Fragen:

  • Wie sichere ich meinen Ehepartner ab, ohne die Kinder zu benachteiligen?
  • Wie sichere ich meine Kinder ab, wenn mein Ehepartner wieder heiratet?
  • Wie reduziere oder vermeide ich Pflichtteilsansprüche?
  • Wozu dient eine Testamentsvollstreckung?
  • Wie bedenke ich die Menschen, die mich betreut haben?
  • Wie halte ich die Erbschaftssteuern gering?
  • Brauche ich eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung?

Ich nehme mir die Zeit, um eine passende Lösung nach Ihren Vorgaben zu suchen.