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Fachanwalt

Rechtsanwalt Günther

Ulrich Günther

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Fachanwalt

für Familienrecht und Erbrecht

Für die Verleihung der Bezeichnung Fachanwalt muss ein Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskammer besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen auf dem jeweiligen Spezialgebiet nachweisen.

(1)
Dazu muss der Rechtsanwalt an einem anwaltsspezifischen Lehrgang teilnehmen, der alle Bereiche des Fachgebietes umfasst und mindestens 120 Zeitstunden dauert. Sodann müssen mindestens drei schriftliche Klausuren aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs erfolgreich absolviert werden. Der Lehrgang und die Klausuren müssen dem Teilnehmer besondere theoretische Kenntnisse vermitteln, die erheblich das Maß übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung vermittelt wird.

(2)
Darüber hinaus verlangt die Fachanwaltsordnung, dass auch überdurchschnittliche praktische Erfahrungen nachgewiesen werden. Jeder Antragsteller muss je nach Fachgebiet eine bestimmte Anzahl von Fällen bearbeitet haben, und zwar innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung.  Die Zahl der Fälle und deren Verteilung auf die einzelnen Unterbereiche ist im Einzelnen geregelt. Für das Familienrecht müssen insoweit 120 Fälle, für das Erbrecht 80 Fälle nachgewiesen werden.

(3)
Nach der Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung ist jährlich eine bestimmte Anzahl von Fortbildungsstunden nachzuweisen. So ist sichergestellt, dass der Fachanwalt immer auf dem neuesten Stand bleibt.

(4)
Zur Zeit sind in Deutschland 165.104 Rechtsanwälte zugelassen, davon sind 9.455 Fachanwälte für Familienrecht (5,72 %) und 2016 Fachanwälte für Erbrecht (1,22 %). Im Land Brandenburg gibt es 2.266 Rechtsanwälte, davon sind 165 Fachanwälte für Familienrecht (7,25 %) und 35 Fachanwälte für Erbrecht (1,54 %).