Gesetzliche Erbfolge

Es gibt 2 Möglichkeiten, Erbe zu werden:
(1) Die Berufung zum Erben kann auf dem Willen des Verstorbenen beruhen, den dieser in einem Testament oder Erbvertrag niedergeschrieben hat. Dies ist die gewillkürte Erbfolge.
(2) Die Berufung zum Erben kann auch auf dem Gesetz beruhen. Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn kein oder kein wirksames Testament (oder kein wirksamer Erbvertrag) vorliegt. Grundsätzlich geht die gewillkürte Erbfolge vor. Hat der Erblasser jedoch nur über einen Teil seines Vermögens testamentarisch verfügt, kann daneben die gesetzliche Erbfolge zum Zuge kommen.

Die gesetzliche Erbfolge ist auch für die Berechnung von Pflichtteilsansprüchen von Bedeutung.