Schmerzensgeld

Vor der Durchführung einer Darmspiegelung (Koloskopie) ist der Patient auch über die relativ seltene Komplikation eines Durchbruchs der Darmwand (Darmperforation) aufzuklären. Der Hinweis auf "unvermeidbare nachteilige Folgen" sei nicht ausreichend. Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 3.9.2013 - 26 U 85/12) vertrat die Auffassung, dass der Eingriff mangels wirksamer Aufklärung des Patienten rechtswidrig war.  Durch die Verletzung der Darmwand war es zu einer Bauchfellentzündung gekommen. Der Patient befand sich 5 Monate im Krankenhaus und wurde davon etwa 10 Wochen intensivmedizinisch behandelt. Er wurde schließlich frühberentet. Das Gericht erkannte ein Schmerzensgeld von 220.000,00 € zu.