Zur Beilegung solcher Auseinandersetzungen ist regelmäßig eine Mediation besonders gut geeignet. Eine Mediation ist der Versuch, mithilfe eines Mediators und gegebenenfalls im Beisein der anwaltlichen Vertreter einen Konflikt einvernehmlich beizulegen. Die Mediation ist freiwillig. Die Beteiligten legen die Themen fest, die sie regeln wollen. Jeder kann den Sachverhalt aus seiner Sicht darstellen. Es können auch Interessen und Vorstellungen erörtert werden, die sich hinter den jeweiligen Positionen verbergen. So sollen gemeinsam Lösungsoptionen erarbeitet und diskutiert werden. Der Mediator fördert das Gespräch, hält sich aber inhaltlich zurück. Eine Mediation kann außergerichtlich oder auch während eines gerichtlichen Verfahrens durchgeführt werden. Der Nutzen der Mediation liegt in der schnellen und kostensparenden Konfliktlösung.