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Rechtsgebiete

Familienrecht

Ich berate und vertrete Sie in allen Angelegenheiten des Familienrechts.
Hierzu gehören das Ehescheidungsverfahren, die Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen, der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich), der Kindes- und Ehegattenunterhalt, das Sorge- und Umgangsrecht, der Zugewinnausgleich und die Vermögensauseinandersetzung der Eheleute.

Auch die Rechtsbeziehungen von nicht miteinander verheirateten Eltern, die Auseinandersetzung eheähnlicher Lebensgemeinschaften, die Klärung der Vaterschaft oder das Recht der Adoption und der Vormundschaft sind Teile des Familienrechts.

     

  • Die Voraussetzungen der Ehescheidung (Ablauf des Trennungsjahres)
  • Das Erstellen von Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Das Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder
  • Die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft
  • Berechnung von Ansprüchen auf Kindes- und Ehegattenunterhalt
  • Die Zuweisung der Ehewohnung und die Aufteilung des Hausrates
  • Unterlassungsansprüche nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Die Regelung des Zugewinnausgleichs
  • Die Auseinandersetzung des Miteigentums an Grundstücken
  • Die Aufteilung von Bankkonten, Wertpapieren/Sparbüchern und Steuererstattungen
  • Die Geltendmachung sozialrechtlicher Ansprüche (Berufsausbildungsbeihilfe, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss usw.)
  • Änderung oder Widerruf von Testamenten aus Anlass der Trennung